Zur Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen

...im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe an der Ahr 2021 erklärt der Vorsitzende der FDP im Kreis Ahrweiler, Ulrich van Bebber:

 

Für die Angehörigen der in der Flutnacht ums Leben gekommenen Menschen und die vielen Betroffenen im Ahrtal, die noch heute unter den Folgen leiden, ist dies eine kaum nachvollziehbare Nachricht, die schmerzhafte Erinnerungen wachruft. Fest steht, dass viele Menschen hätten gerettet werden können, wenn sie rechtzeitig gewarnt worden wären.

 

In jedem Fall wäre es besser gewesen, wenn jetzt ein Gerichtsverfahren die Frage von Schuld und Verantwortung geklärt hätte. Das schafft Klarheit und erleichtert auch im Nachhinein den Umgang mit der Katastrophe.

 

Aber egal, wie man die Entscheidung der Staatsanwaltschaft juristisch bewertet, moralisch ist der Landrat schuldig.

Aber es ist zu kurz gegriffen, das Versagen nur einer Person anzulasten. Die moralische Schuld trifft alle staatlichen Instanzen und dort verantwortlichen Akteure, die für den Katastrophenschutz zuständig waren. Dies betrifft nicht nur die kommunalen Instanzen, sondern auch die Akteure auf Landesebene.

 

Dabei geht es nicht um Verantwortung im streng juristischen Sinne, sondern um moralische und politische Verantwortung. Hier hätte man erwarten können, dass die Verantwortlichen der Flutnacht auch zu ihrer Verantwortung stehen. Aus Respekt vor den vielen Toten wäre hier zumindest eine Entschuldigung dafür angebracht, dass letztlich auch die staatlichen Instanzen versagt haben.

 

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